Blog :

Vision Zero: Keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit

Vision Zero: Keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hat sich in dieser Woche mit ihrem Antrag „Für die ‚Vision Zero‘ und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Grenzwertes für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum ausgesprochen. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB:

„Die Pläne der Ampel, den Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr anzuheben, machen mir große Sorgen. Dieser Schritt würde die Verkehrssicherheit bei uns massiv gefährden und die Interessen der Cannabiskonsumenten über den Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer stellen. Schon jetzt verzeichnen wir im gesamten Wahlkreisgebiet einen deutlichen Anstieg der Verkehrsunfälle, insbesondere bei jungen Erwachsenen“, betont Annette Widmann-Mauz MdB. „Wir fordern die Beibehaltung des generellen Fahrverbots für Cannabiskonsumenten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum bereits vorsieht. Die geplante Anhebung des THC-Grenzwertes würde nicht nur das Unfallrisiko erhöhen, sondern auch die Bemühungen um eine verantwortungsvolle und sichere Verkehrskultur untergraben“.

Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ zugestimmt. THC, der psychoaktive Bestandteil von Cannabis, beeinträchtigt die kognitiven und motorischen Funktionen eines Menschen und verlängert dadurch die Reaktions- und Entscheidungszeit, was im Straßenverkehr verheerende Folgen haben kann. Eine Anhebung des Grenzwertes könnte dazu führen, dass Personen unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen, wodurch sich das Unfall- und Verletzungsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.

Mein Kommentar: Debatte ohne Not

Mein Kommentar: Debatte ohne Not

Während Frauen in Deutschland zum Teil noch immer unter Lohn- und Rentenunterschieden leiden, von körperlicher und psychischer Gewalt bedroht sind und um echte gleichberechtigte Teilhabe in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft ringen, sucht die Ampel-Regierung gerade nach Wegen, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. Diese Prioritätensetzung bereitet mir nicht nur als Christdemokratin Sorgen. Seit einer Woche liegen die Vorschläge der eingesetzten Expertenkommission vor: So soll ein Embryo bis zur 12. Schwangerschaftswoche kein schützenswertes Rechtsgut mehr sein. Das widerspricht klar der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Seit 1992 haben wir eine verfassungskonforme gesetzliche Schwangerschaftskonfliktregelung, die unter Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Frau auch den Schutz des ungeborenen Lebens gewährleistet und sich über Jahrzehnte bewährt hat.

Warum dann eine Novellierung? Jährlich gibt es in Deutschland ca. 100.000 Schwangerschaftsabbrüche, die nach §218a StGB straffrei bleiben. Das letzte Strafverfahren gab es im Jahr 2009. Von einer Kriminalisierung ungewollt Schwangerer kann also keine Rede sein. Dennoch schürt die Ampel unnötig Ängste und erweckt den Eindruck, Frauen kämen bei einem Abbruch zwangsläufig mit dem Gesetz in Konflikt.

Mit einem bundesweiten Netz an Beratungsstellen, die individuell und ergebnisoffen beraten, und einer ausreichenden Zahl an erreichbaren Praxen mit qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verfügen wir über eine Gesetzgebung und Infrastruktur, die Schwangere mit ihren existenziellen Sorgen und Ängsten umfassend unterstützen.

Unabhängig davon, wie Frauen sich am Ende entscheiden: Der Wert dieser Beratung und Unterstützung ist immens. Was Frauen in dieser Situation sicher nicht weiterhilft, ist ein künstlich aufgebauter ideologischer Popanz. Die Folgen einer parteipolitisch motivierten Polarisierung können wir an der Radikalisierung politischer Auseinandersetzungen und der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft etwa in Polen und den USA sehen.

Die Ampel führt eine Debatte ohne Not, anstatt dafür zu sorgen, dass Frauen erst gar nicht in Konflikt geraten müssen, weil sie aufgeklärt und gut informiert sind und unabhängig von ihrer wirtschaftlich-sozialen Lage umfassend Zugang zu wirksamen Verhütungsmitteln haben. Darüber sollten wir diskutieren.