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Umfangreiche Hilfen in Höhe von über 182 Mio. Euro für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen im Zollernalbkreis

Umfangreiche Hilfen in Höhe von über 182 Mio. Euro für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen im Zollernalbkreis

Mit Zusagen in Höhe von über 182 Mio. Euro unterstützte der Bund über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im vergangenen Jahr 315 von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen aus dem Landkreis Zollernalb. Damit fließen rund 98 Prozent der KfW-Hilfen für Mittelständler aus dem Zollernalbkreis in die akute Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:
„Die Corona-Pandemie stellt unsere Wirtschaft vor enorme Herausforderungen – viele kleine Betriebe, Mittelständler und Selbständige stehen vor existenziellen Fragen. Doch sie sind das Rückgrat und das Herzstück unserer Wirtschaft – aus diesem Grund hat sich die CDU frühzeitig mit dem KfW-Sonderprogramm für die Schaffung eines zentralen Instruments zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt, das insbesondere unseren Mittelständler schnell und zielgerichtet unter die Arme greift.“

Im Jahr 2020 vergab die KfW im Landkreis Zollernalb 283 Corona-bedingte Unternehmerkredite in einem Wert von über 173 Mio. Euro. Weitere 32 Unternehmen erhielten KfW-Schnellkredite im Gesamtvolumen von fast 10 Mio. Euro. Mit den KfW-Schnellkrediten schuf die Bundesregierung eine zusätzliche Hilfe in der Corona-Krise für mittelgroße Unternehmen ab einer Anzahl von 11 Mitarbeitern.
„Mit den KfW-Schnellkrediten haben wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere mittelständische Wirtschaft geschaffen, der schnelle und unbürokratische Hilfe anbietet“, erläutert Staatsministerin Widmann-Mauz. „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung haben wir sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen.“

„Seit Beginn der Corona-Krise im letzten Jahr hat die Bundesregierung insgesamt über 75 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt und ausgezahlt – das ist mehr als in jedem anderen vergleichbaren Land in der EU. Die Hilfen, die wir über die KfW bereitstellen, sind dabei elementarer Bestandteil eines breiten Portfolios an Unterstützungsmaßnahmen, zu denen auch Bürgschaften, Garantien, Sofort- und Überbrückungshilfen sowie das Kurzarbeitergeld gehören“, so die Staatsministerin weiter.

Insgesamt hat die KfW im Jahr 2020 mehr als 400 Zusagen in Höhe von über 200 Mio. Euro an Unternehmen aus dem Zollernalbkreis erteilt. Neben den Corona-Hilfen beinhalten diese Zusagen vor allem Unterstützungen für Firmengründungen und zur Finanzierung von firmeninternen Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien.

Umfangreiche Hilfen in Höhe von 56 Mio. Euro für von der Corona-Pandemie betroffene Tübinger Unternehmen

Umfangreiche Hilfen in Höhe von 56 Mio. Euro für von der Corona-Pandemie betroffene Tübinger Unternehmen

Mit Zusagen in Höhe von 56 Mio. Euro unterstützte der Bund über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im vergangenen Jahr 226 von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen aus dem Landkreis Tübingen. Damit fließen rund 85 Prozent der KfW-Hilfen für Tübinger Mittelständler in die akute Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:
„Die Corona-Pandemie stellt unsere Wirtschaft vor enorme Herausforderungen – viele kleine Betriebe, Mittelständler und Selbständige stehen vor existenziellen Fragen. Doch sie sind das Rückgrat und das Herzstück unserer Wirtschaft – aus diesem Grund hat sich die CDU frühzeitig mit dem KfW-Sonderprogramm für die Schaffung eines zentralen Instruments zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt, das insbesondere unseren Mittelständler schnell und zielgerichtet unter die Arme greift.“

Im Jahr 2020 vergab die KfW im Landkreis Tübingen 188 Corona-bedingte Unternehmerkredite in einem Wert von über 45 Mio. Euro. Weitere 38 Unternehmen erhielten KfW-Schnellkredite im Gesamtvolumen von fast 11 Mio. Euro. Mit den KfW-Schnellkrediten schuf die Bundesregierung eine zusätzliche Hilfe in der Corona-Krise für mittelgroße Unternehmen ab einer Anzahl von 11 Mitarbeitern.

„Mit den KfW-Schnellkrediten haben wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere mittelständische Wirtschaft geschaffen, der schnelle und unbürokratische Hilfe anbietet“, erläutert Staatsministerin Widmann-Mauz. „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung haben wir sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen.“

„Seit Beginn der Corona-Krise im letzten Jahr hat die Bundesregierung insgesamt über 75 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt und ausgezahlt – das ist mehr als in jedem anderen vergleichbaren Land in der EU. Die Hilfen, die wir über die KfW bereitstellen, sind dabei elementarer Bestandteil eines breiten Portfolios an Unterstützungsmaßnahmen, zu denen auch Bürgschaften, Garantien, Sofort- und Überbrückungshilfen sowie das Kurzarbeitergeld gehören“, so die Staatsministerin weiter.

Insgesamt hat die KfW im Jahr 2020 mehr als 300 Zusagen in Höhe von über 66 Mio. Euro an Unternehmen aus Tübingen erteilt. Neben den Corona-Hilfen beinhalten diese Zusagen vor allem Unterstützungen für Firmengründungen und zur Finanzierung von firmeninternen Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien.

Gemeinsame Stellungnahme zum Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Gemeinsame Stellungnahme zum Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

10.12.2020

Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Tübingen-Hechingen

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Balingen

Diana Arnold – CDU-Landtagskandidatin im Wahlkreis Tübingen

Frank Glaunsinger – CDU-Landtagskandidat im Wahlkreis Reutlingen

Dr. Andreas Gammel – Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat Mössingen

Karl-Heinz Nill – Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Nehren und Mitglied der CDU-Fraktion im Gemeinderat Nehren

Birgit Walter – Vorsitzende des CDU-Gemeindeverbandes Ofterdingen und Vorsitzende der Fraktion der Listengemeinschaft CDU /UWV im Gemeinderat Ofterdingen

 

Der durchgängig vierspurige Ausbau der B 27 ist, neben der Regional-Stadtbahn, das aus verkehrlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht wichtigste Infrastrukturprojekt der Region Neckar-Alb. Seit nunmehr über 20 Jahren plant das Regierungspräsidium den vierspurigen Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren mit der Endelbergtrasse als Bestandteil der wichtigen Nord-Süd-Verbindung zwischen Balingen und Stuttgart. Wir sind der festen Überzeugung, dass diese vordringliche Baumaßnahme des Bundesverkehrswegeplans jetzt endlich realisiert werden muss.

Die Endelbergtrasse muss jetzt realisiert werden

Aufgrund der fehlenden Ortsumfahrung Tübingens mit dem Schindhaubasistunnel sowie der fehlenden Ortsumfahrung Ofterdingens mit Endelbergtrasse bilden sich zwischen Hechingen und Tübingen vielfach lange Staus. Der tägliche Verkehrskollaps kostet Pendlern und Unternehmen seit Jahrzehnten Nerven, Zeit und Geld. Lärm und Abgase belasten insbesondere die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Die fehlende Straßeninfrastruktur erzeugt einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden, auch weil große Teile der regionalen Bruttowertschöpfung über die B 27 erfolgen.

Mit dem Wissen um die Bedeutung des Ausbaus hatte sich das Regierungspräsidium die 1998 getroffene Vorentscheidung für die Endelbergtrasse wahrlich nicht leicht gemacht. Der Entscheidung gingen jahrelange Debatten, Initiativen und Prüfungen voraus. Letztendlich gaben vor allem verkehrliche und städtebauliche Aspekte sowie die geringeren Kosten den Ausschlag für diese Trasse. Die mit ihrer Gemarkung betroffenen Kommunen im Steinlachtal haben sich damals für diese Variante inklusive Endelbergtrasse in einem demokratischen Entscheidungsverfahren ausgesprochen.

In den letzten Jahren hat sich der Pendlerverkehr nach Stuttgart und Tübingen deutlich erhöht. Täglicher Stau wie in Ofterdingen oder Tübingen ist die Folge. Auch deshalb wurde die Endelbergtrasse, auf Grundlage des Beschlusses der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2003, in den „vordringlichen Bedarf“ des damaligen Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Der in 2016 erneuerte und aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 ordnet die Trasse weiterhin unter der Dringlichkeitsstufe des „vordringlichen Bedarfs“ ein. Im Rahmen der 2017 bis 2019 erfolgten Genehmigungsplanung und Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren wurde die Trassenplanung an die aktuellen fachlichen und rechtlichen Vorgaben angepasst. Dabei wurden erneut alle möglichen Varianten insbesondere unter Berücksichtigung verkehrlicher, wirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Aspekte von der zuständigen Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg geprüft und bewertet. Die heute vorliegenden Planungen für die Endelbergtrasse sind daher – entgegen der Behauptung einiger Trassengegner – mehrfach geprüft worden.

Eine mögliche Tunnellösung wurde im Rahmen dieser Prüfungen nicht weiterverfolgt, da städtebauliche, wirtschaftliche und verkehrliche Gründe gegen diese Variante sprechen. Sie würde zu erheblichen Auswirkungen auf die kommunale Bauleitplanung und siedlungsstrukturelle Belange durch Gebäudeabbrüche und Nutzungseinschränkungen von Gebäuden führen. Um den Abbruch straßennaher Gebäude zu vermeiden, müsste der Tunnel kostenaufwändig zweistöckig gebaut werden. Die Investitionskosten lägen um circa 72 % und die Betriebskosten um circa 215 % über denen der als Vorzugsvariante weiter verfolgten „Endelbergtrasse“. Zusätzlich wären mit ihr große Einschränkungen während der Bauphase vor Ort verbunden, da leistungsfähige Umleitungsstrecken nicht vorhanden sind. Aus diesen Gründen spricht sich auch das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich für die Endelbergtrasse aus.

Was würde die Ablehnung der Endelbergtrasse bedeuten?

Mit der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in diesem Sommer ist eine neue Debatte um die Endelbergtrasse entflammt. Aus unserer Sicht ist die angestoßene Diskussion über die entscheidungserheblichen Aspekte für den Variantenvergleich ein gutes Zeichen des Willens der Bürgerinnen und Bürger, sich politisch einzubringen. So konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Einwendungen schriftlich bis zum 2. Oktober äußern. Nun muss der Straßenbauverwaltung die Möglichkeit eingeräumt werden, die rund 500 Stellungnahmen auszuwerten und zu beantworten. Die Endelbergtrasse im Nachgang zu diesem Fristende grundsätzlich abzulehnen, halten wir aus mehreren Gründen in der Sache für wenig zielführend:

  • Die Endelbergtrasse zum jetzigen, weit fortgeschrittenen Zeitpunkt grundsätzlich abzulehnen und stattdessen andere Varianten zu fordern, heißt konkret: Wir würden mit den Planungen wieder in 1998 anfangen und in 20 Jahren immer noch im Stau stehen. Wer andere Varianten fordert, muss diese Konsequenzen auch offen und transparent kommunizieren.
  • Anders als von den Gegnern der Endelbergtrasse suggeriert, wird diese auch von der Landesregierung unterstützt: Seit 2011 stellt Bündnis 90/Die Grünen mit Winfried Hermann den Landesverkehrsminister in Baden-Württemberg. Auch beim aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan hatte der Minister die Einordnung der Dringlichkeitsstufe des 4-streifigen Neubaus als „Vordringlichen Bedarf“ unterstützt.

Das Bundesverkehrsministerium hingegen ist am Planfeststellungsverfahren nicht beteiligt. Aufgrund der Unabhängigkeit der Planfeststellungsbehörde ist der Versuch der Einflussnahme auf die Abwägung durch Chris Kühn MdB, Daniel Lede Abal MdL und Thomas Poreski MdL mit einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, ein reines Lippenbekenntnis.

  • Nachhaltige Politik heißt auch, mittel- und langfristige Zielsetzungen zu verfolgen und entsprechende Projekte auch umzusetzen. Aus unserer Sicht ist es nicht nachhaltig, langjährige Straßenbauprojekte, in die bereits viele Steuergelder geflossen sind und die der Region wichtige Entwicklungschancen bieten, kurzfristig wieder in Frage zu stellen. Wenn demokratisch gefällte Beschlüsse kommunaler Parlamente einige Jahre später ohne neue Sachgründe wieder grundsätzlich in Frage gestellt werden, dann birgt dies die Gefahr, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates verlieren.
  • Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt spielen gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land eine zunehmend wichtige Rolle. Wir wollen, dass es zukünftig nicht nur Ballungszentren in unserem Land gibt, sondern dass auch die ländlichen Regionen für alle Generationen attraktiv und lebenswert bleiben. Grundbedingung dafür, ist eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur. In der Region Neckar-Alb ist daher die Anbindung der ländlichen Gemeinden durch die B 27 nach Tübingen und Stuttgart und durch die Regionalstadtbahn, die den Individualverkehr ergänzt, aber nicht ersetzen kann, besonders wichtig.
  • Der durchgängig vierspurige Ausbau der B 27 ist ein zentraler Baustein für die Nutzung leistungsfähiger und überregionaler Verkehrsachsen von Zürich bis München. Diese Achsen bündeln den Verkehr, entlasten die Umgehungsstrecken über Bodelshausen und Nehren und sorgen damit auch für eine langfristige Reduzierung der Verkehrsbelastung der Gemeinden im Neckartal und auf den Härten.
  • Im Rahmen der Argumentation zur Verhinderung der Trasse wird vornehmlich auf den Umweltschutz verwiesen, insbesondere auf den Erhalt von Streuobstwiesen und den Stopp von Flächenversiegelungen. Wir haben Verständnis für diese Argumente, müssen aber feststellen, dass die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten in den Kommunen im Steinlachtal seit Jahren stark anwächst. Für Siedlungsflächen sowie Industrie – und Gewerbeflächen wurden in den letzten 20 Jahren rund 79 ha (1,6 % der Gesamtfläche) in Mössingen, 39 ha (2,6 % der Gesamtfläche) in Ofterdingen und 26 ha (3 % der Gesamtfläche) in Nehren verbraucht. Im gleichen Zeitraum sind die Verkehrsflächen um nur 9 ha (0,2 % der Gesamtfläche) in Mössingen, 4 ha (0,3 % der Gesamtfläche) in Ofterdingen und 6 ha (0,7 % der Gesamtfläche) in Nehren angewachsen. Hinzu kommen weitere neu geplante Wohngebiete in Mössingen, Nehren und Ofterdingen. Der Zuzug und die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe sind wichtig für unsere Kommunen. Wer aber mehr Wohnungsbau und Gewerbe in unseren Gemeinden will, der muss auch die dafür nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Dabei spielt unter anderem der Schienenbau eine gewichtige Rolle, weshalb die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb ein ebenso wichtiges Infrastrukturprojekt für unsere Region darstellt. Neben dem Personennahverkehr müssen wir aber auch den Wirtschafts- und Güterverkehr garantieren, der sich durch die Regional-Stadtbahn nicht entlasten lässt. Auch unsere Industrie- und Handwerksbetriebe sehen wir in Zukunft nicht mit dem Lastenfahrrad die Schwäbische Alb auf- und abfahren.

Die Zukunft der Mobilität sieht anders aus: Wir setzen auf erneuerbare Antriebstechnologien, auf Elektromobilität und Brennstoffzellentechnologie. Mit dem „Umweltbonus“ von bis zu 6000 Euro für Käuferinnen und Käufer eines Elektro- oder Brennstoffzellenautos, steuerlichen Anreizen für E-Autos und einer umfangreichen Strategie zur Förderung und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur will die Bundesregierung ihr ehrgeiziges Ziel von sieben bis zehn Millionen zugelassenen Elektrofahrzeugen in Deutschland bis 2030 erreichen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung erst kürzlich mit der „Nationalen Wasserstoffstrategie“ Investitionen von mehr als 9 Milliarden Euro in den Bau von Wasserstoffanlagen beschlossen unter anderem um die schnelle Einführung des Wasserstoffantriebs insbesondere bei Bussen und Lastwagen voranzutreiben.

Klar ist aber auch, E-Autos und Lastwagen mit Wasserstoffantrieb können nicht auf Schienen fahren. Um der erneuerbaren Mobilität zum Durchbruch zu verhelfen, braucht es die nötige Straßeninfrastruktur. Die aktuelle Verkehrssituation in Mössingen, Ofterdingen und Nehren kann also auch im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes nicht befriedigend sein. Insbesondere verstärkt das tägliche Stop-and-Go-Fahren die Umweltbelastung erheblich und setzt deutlich mehr Treibhausgasemissionen frei – ein Umstand, der die Notwendigkeit einer schnellen Verkehrsentlastung unterstreicht.

Als Vertreter der CDU erhoffen wir uns in den kommenden Wochen und Monaten eine sachliche Diskussion über den Ausbau der B 27, bei der nicht nur Forderungen gestellt, sondern auch die Folgen dieser Forderungen transparent und ehrlich kommuniziert werden. Jeder der wollte, konnte seine Einwendungen kundtun. Jetzt müssen wir der Straßenbauverwaltung die Möglichkeit geben, diese auszuwerten und zu beantworten. Liegen die Rückäußerungen der Straßenbauverwaltung der Planfeststellungsbehörde vor, wird die Planfeststellungsbehörde über das weitere Vorgehen entscheiden und gegebenenfalls einen Erörterungstermin einberufen.

Mit klaren Rechtsgrundlagen durch die Pandemie

Mit klaren Rechtsgrundlagen durch die Pandemie

Der Deutsche Bundestag verabschiedete an diesem Mittwoch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (3. Bevölkerungsschutzgesetz). Hier die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

• In einem neuen § 28a werden die rechtlichen Grundlagen für Schutzmaßnahmen während der Corona-Krise verbessert, differenziert und konkreter gefasst. Dazu bestimmt das Gesetz 17 spezifische Maßnahmen, die die Länder während der Corona-Krise zur Anwendung bringen können, darunter zum Beispiel eine Maskenpflicht oder die Untersagung von Kultur- oder Freizeitveranstaltungen. Für besonders grundrechtssensible Beschränkungen wie etwa von Versammlungen, Gottesdiensten oder für Besuchsregelungen in Senioren- und Pflegeheimen gelten besonders strenge Kriterien. In Seniorenheimen und Krankenhäusern muss zudem ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben. Zusätzlich kommt es bei allen Schutzmaßnahmen darauf an, wie viele Infektionsfälle pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen aufgetreten sind.

• Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Maßnahmen auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder künftig zu begründen. Sie sind ab sofort grundsätzlich zu befristen und müssen, wenn sie über vier Wochen hinaus gelten sollen, verlängert werden.

• Das Gesetz enthält einen Rechtsrahmen für eine künftige Impfstrategie. Damit wird keine Impfpflicht eingeführt. Das Gesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten.

• Krankenhäuser erhalten in der Pandemie weitere finanzielle Unterstützung, damit in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen ausreichend Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten bereitgehalten werden. Auch Reha-Kliniken und Müttergenesungswerke werden finanziell entlastet.

• Die Regelungen zum Reiseverkehr im Fall einer epidemischen Lage werden angepasst. So kann eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachverfolgung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Außerdem werden meldepflichtige Labore dazu verpflichtet, künftig eine Corona-Meldung über das elektronische Melde- und Informationssystem zu melden. Zur weiteren Ausweitung der Testkapazitäten erlaubt das Gesetz die Nutzung von veterinärmedizinischen oder zahnärztlichen Laborkapazitäten für Corona-Tests.

• Eltern erhalten zusätzliche Sicherheit, indem die Regelung zur Entschädigung des Verdienstausfalls bis zum 31. März 2021 verlängert werden, wenn Kinder wegen Schulschließung nicht zur Schule gehen können und von den Eltern zu Hause betreut werden müssen.

In einer Protokollerklärung erläutert Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, warum sie für das Gesetz gestimmt hat.

Die CDU/CSU-Bundestagfraktion räumt in einem Faktencheck mit Falschmeldungen und Missverständnissen rund um das Gesetz auf: https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-drittes-bevoelkerungsschutzgesetz

Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfen im November

Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfen im November

Die Branchen, die im Monat November von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten vom Bund unbürokratische und schnelle Finanzhilfen im Umfang von insgesamt rund 10 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und andere Einrichtungen. Vorgesehen ist eine einmalige Kostenpauschale, die sich am durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz im November 2019, für jede angeordnete Woche der Betriebsschließung orientiert. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes. Für Unternehmen, die erst nach November 2019 gegründet wurden, kann entweder der wöchentliche Umsatz im Oktober 2020 oder der wöchentliche Durchschnittsumsatz seit Gründung herangezogen werden. Wie hoch genau der Erstattungsbetrag liegt, hängt sowohl von der Größe des Unternehmens als auch davon ab, inwieweit andere staatliche Hilfen, wie etwa Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen, für den Zeitraum gewährt wurden. Daneben wird der KfW-Schnellkredit ausgeweitet und steht nun auch Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten offen.

„Ich weiß, dass viele Branchen von den Schließungen im November unverschuldet hart getroffen werden. Der Bund nimmt deshalb sehr viel Geld in die Hand, um diese Betriebe zu kompensieren. Die Hilfen gehen weit über die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme hinaus, zusätzlich werden diese auch verlängert bzw. ausgeweitet“, so Staatsministerin Annette Widmann-Mauz. „Neben den Betrieben, die wie Kinos oder Gastronomen direkt betroffen sind, unterstützen wir auch indirekt betroffene Unternehmen, wie zum Beispiel Lieferanten.“ Anträge für die Novemberhilfen können elektronisch durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über die Plattform der Überbrückungshilfen gestellt werden: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Auszahlung der Hilfen soll möglichst bis Ende November erfolgen.

Bild: CDU/UBG

Mehr als eine halbe Mio. Euro für Tübinger Projekt zur Digitalisierung der Universitätslehre

Mehr als eine halbe Mio. Euro für Tübinger Projekt zur Digitalisierung der Universitätslehre

Für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Wirkfaktoren und Good Practice bei der Gestaltung hybrider Lernräume“ erhält das in Tübingen angesiedelte Leibniz-Institut für Wissensmedien 559.010 Euro an Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB: „Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie bedeutsam die Digitalisierung gerade im Bereich Forschung und Lehre ist. Mit dem Leibniz-Institut in Tübingen haben wir nicht nur eine Einrichtung, die exzellente Forschung auf internationalem Spitzenniveau betreibt, sondern insbesondere große Expertise in dem so wichtigen Bereich Wissensprozesse und digitale Medien besitzt. Umso mehr freut es mich, dass das BMBF nun ein neues Forschungsprojekt mit mehr als einer halben Million Euro unterstützt“, so die Staatsministerin.

„An den Universitäten gestalten viele Dozentinnen und Dozenten ihren Unterricht mit digitalen Lernplattformen, Studierende arbeiten online gemeinsam an Seminararbeiten und Präsentationen. Die besondere Schwierigkeit besteht jedoch oftmals darin, analoge und virtuelle Lehrveranstaltungen sinnvoll aufeinander abzustimmen. Denn auf diese Form des Lehrens und Lernens werden wir uns auch noch in Zukunft einstellen müssen“, betont Widmann-Mauz. „Das Projekt des Tübinger Leibniz-Instituts für Wissensmedien arbeitet daran, wie sich analoge und virtuelle Lernräume hinsichtlich des kreativen Arbeitens und des gemeinsamen Entwickelns von Lösungen und Konzepten noch besser miteinander verknüpfen lassen. Es handelt sich um ein sehr praxisnahes Projekt, von dem Dozenten und Studierende gleichermaßen profitieren werden. Ich bin überzeugt, dass das Leibniz-Institut hervorragende Ergebnisse für die gesamte Hochschullandschaft liefern wird.“

Das BMBF fördert das Projekt mit Mitteln aus dem Forschungsschwerpunkt „Digitalisierung im Bildungsbereich“ für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis 31. August 2023. Aus den Ergebnissen des Verbundprojekts, das gemeinsam mit der Technischen Hochschule Köln durchgeführt wird, wird ein strategischer Baukasten für die digitale Hochschullehre erstellt und veröffentlicht.

Bild: Leibniz-Institut Tübingen, Grasshopper Films

Kinoprogrammpreis 2020 für Kinos in Tübingen und Rottenburg

Kinoprogrammpreis 2020 für Kinos in Tübingen und Rottenburg

Mit dem Kinoprogrammpreis zeichnet die Bundesregierung jedes Jahr ausgewählte Kinos für ihr kulturell herausragendes Jahresfilmprogramm aus. Unter den gestern bekannt gegebenen Preisträgern sind auch Filmtheater in Tübingen und Rottenburg. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:

„Viele gerade kleine, regionale Kinos machen ansprechende und anspruchsvolle Filme für alle Menschen als kulturelles Gemeinschaftserlebnis zugänglich. Die Bundesregierung hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, vor allem Kinos außerhalb der großen Ballungsgebiete zu stärken. In Anbetracht der aktuellen Einschränkungen und finanziellen Situation, in der sich viele Kinos befinden, freue ich mich umso mehr, dass mit dem Kino im Waldhorn in Rottenburg und den Tübinger Kinos Studio Museum+Museum Kino 2, Kino Arsenal sowie dem Kino Atelier gleich vier Kinos aus der Region zu den Preisträgern des Kinoprogrammpreises 2020 gehören“, so die Staatsministerin. Das Studio Museum+Museum Kino 2 und das Kino Atelier erhalten jeweils 7.500 Euro, 10.000 Euro gehen an das Kino Arsenal. Das Kino im Waldhorn erhält aufgrund seines ausgezeichneten Kurzfilm- und Dokumentarfilmprogramms insgesamt 15.000 Euro.

„Die Auszeichnungen sind ein wichtiger Beitrag, um unsere Film- und Kinolandschaft in der Region zu erhalten. Um die Existenz kleinerer Kinos zu sichern, wurden die Mittel für den Kinoprogrammpreis, die aus dem Haushalt der Kultur- und Medienstaatsministerin kommen, in den letzten Jahren kontinuierlich auf aktuell 2 Mio. Euro jährlich erhöht“, erläutert Widmann-Mauz. „Daneben unterstützen wir Museen, Theater und andere Kultureinrichtungen über das Soforthilfeprogramm NEUSTART mit 10 Mio. Euro bei der Bewältigung der Corona-Krise.“

Milliardeninvestitionen in Modernisierung, Innovation und Nachhaltigkeit

Milliardeninvestitionen in Modernisierung, Innovation und Nachhaltigkeit

Der Koalitionsausschuss einigte sich am gestrigen späten Abend auf ein milliardenschweres Konjunkturprogramm. Ein umfangreiches und vor allen Dingen zukunftsorientiertes Kraftpaket, von der die Region Neckar-Alb besonders profitieren wird, so die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:

„Nach den zahlreichen Soforthilfen, Kreditprogrammen und Rettungsschirmen der vergangenen Monate sind wir jetzt an dem Punkt, an dem es darum geht, die deutsche Wirtschaft wieder auf einen Wachstumspfad zurückzuführen, der unsere Arbeitsplätze und unseren Wohlstand sichert. Das Konjunkturpaket setzt starke Impulse und die richtigen Anreize für die Zeit nach der Corona-Krise. Die 57 gestern beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass wir in der Bundesregierung dabei auf Modernisierung, Innovation und Nachhaltigkeit setzen – und zwar auf allen Ebenen: für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für die Kommunen. Die 130 Milliarden Euro sind deshalb eine mutige Investition in die Zukunft unseres Landes“, so die Staatsministerin.

„Aktuell haben wir rund 7 Mio. Menschen in Kurzarbeit. Aus diesen dürfen keine Arbeitslose werden. Daraus erwächst jedoch auch die besondere Verantwortung, dass das jetzt geschnürte Maßnahmenpaket zielgenau helfen muss und nachfolgende Generationen nicht überfordert werden“, erläutert Widmann-Mauz.

„Herzstück des Pakets ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent – denn diese Maßnahme kommt wirklich allen Bürgerinnen und Bürgern zugute und regt die Binnennachfrage an“, erklärt die Staatsministerin. Daneben umfasse das Paket auch zahlreiche Maßnahmen, von der die Region Neckar-Alb unmittelbar profitiere: „In unserer Region sind traditionell viele Menschen in der Automobilzuliefererindustrie beschäftigt. Hier setzen wir die richtigen Anreize mit einer Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge, der Förderung von alternativen Antrieben und Anpassungen bei der KFZ-Steuer. Schließlich wird sich dort auch die Senkung der Mehrwertsteuer bemerkbar machen. Die Autobranche befindet sich in einem Umbruch hin zu alternativen Antrieben, dazu kommt der digitale Wandel. Genau das gilt es, jetzt aktiv zu fördern.“ Auch der Forschungsstandort Neckar-Alb profitiere von der Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung rückwirkend zum 1. Januar und befristet bis zum 31. Dezember 2025. Als eines von sechs nationalen Kompetenzzentren wird auch das Tübinger Zentrum für Künstliche Intelligenz anteilig von dem geplanten Mittelaufwuchs in Höhe von 2 Mrd. Euro bis 2025 profitieren.

„Elementar sind aber vor allem auch die 25 Mrd. Euro, mit denen wir denjenigen Branchen helfen, die wie die Gastronomie oder der Messebereich auch nach dem Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens mit ihren Einnahmen die Fixkosten weiterhin nicht werden decken können. Damit stärken wir dem Mittelstand – dem Rückgrat unserer Wirtschaft – den Rücken.“

„Von den Kommunen im Wahlkreis weiß ich, wie viel dort  derzeit zu schultern ist. Um ihren finanziellen Spielraum zu erweitern, sieht das Konjunkturpaket auch hier konkrete Hilfen vor. So wird der Bund einen Teil der aktuellen Gewerbesteuerfälle kompensieren und dauerhaft bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen“, so Widmann-Mauz weiter. „Daneben fördern wir mit 2,5 Mrd. Euro den Öffentlichen Personennahverkehr in den Ländern durch eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungmittel.“ Zugleich erhalten die Kommunen mehr Mittel, etwa für die Digitalisierung ihrer Verwaltung oder für Investitionen in Kitas und Sportstätten.

Ergebnis des Koalitionsausschusses

Mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm als Junior- Botschafter in die USA

Mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm als Junior- Botschafter in die USA

Der Deutsche Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA. Seit dem 4. Mai können sich Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige für das 38. Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) 2021/2022 bewerben. Die Tübinger Wahlkreisabgeordnete und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB ruft zur Bewerbung für das Programm auf.

Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses für junge Deutsche und US-Amerikaner. Bundestagsabgeordnete übernehmen für die Jugendlichen eine Patenschaft. Während des Austauschjahres besuchen die deutschen Schülerinnen und Schüler in den USA eine High School. Die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Die Stipendiaten leben während des Austauschjahres in Gastfamilien. Gleichzeitig verbringen Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den USA ein Austauschjahr in Deutschland. Die Stipendiaten lernen den Alltag, die Kultur und die Politik des anderen Landes kennen. Zugleich vermitteln sie als Junior-Botschafter ihre Erfahrungen, Werte und Lebensweise aus ihrem Land.

In Deutschland nominieren die Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreisen die PPP-Stipendiatinnen und Stipendiaten nach einer unabhängigen Vorauswahl und übernehmen für sie eine Patenschaft. Bewerbungen sind unter www.bundestag.de/ppp noch bis zum 11. September möglich. Im Dezember entscheidet sich dann, welches Mitglied des Bundestages in einem Wahlkreis parlamentarischer Pate für das Austauschjahr 2021/2022 wird.

Schon seit mehreren Jahren hat Staatsministerin Annette Widmann-Mauz Schülerinnen und Schüler aus ihrem Wahlkreis für das Austauschjahr nominiert. Zuletzt die Rottenburger Schülerin Maren Höschle, die aufgrund der Corona-Pandemie die USA leider frühzeitig verlassen musste und seit ein paar Wochen wieder in Deutschland ist.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Juli 2021) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein. Das PPP-Stipendium beinhaltet Reisekosten, Vorbereitung und Betreuung sowie notwendige Versicherungen. Für Fragen können sich alle Interessierten gerne an das Berliner Bundestagsbüro von Annette Widmann-Mauz wenden.

Bundeskabinett bringt Hilfen für Selbständige, Freiberufler, kleinere Unternehmen, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und soziale Dienstleister auf den Weg

Bundeskabinett bringt Hilfen für Selbständige, Freiberufler, kleinere Unternehmen, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und soziale Dienstleister auf den Weg

Das Bundeskabinett verabschiedete am 23. März 2020 mehrere Vorlagen, um zum einen Selbständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen, zum anderen aber auch Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und soziale Dienstleister in der aktuellen Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:  „Aufgrund der Corona-Pandemie müssen kleinere Unternehmen und kulturelle Einrichtungen derzeit geschlossen bleiben – dadurch entsteht diesen Betrieben, aber insbesondere auch Selbständigen hoher wirtschaftlicher Schaden. Aber auch Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und soziale Dienstleister sind finanziell stark gefährdet. Die Vorlagen zur unbürokratischen finanziellen Unterstützung dieser Firmen und Berufsgruppen, die wir heute im Bundeskabinett verabschiedet haben, begrüße ich daher sehr. Mit diesen Gesetzentwürfen helfen wir nun gezielt auch denen, die auf direkte Soforthilfe angewiesen sind, weil die bisherigen Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen oder Überbrückungskredite für sie zu kurz greifen.

So sollen kleine Unternehmer und Soloselbständige je nach Mitarbeiterzahl einmalig Soforthilfen in Höhe von 9.000 Euro (Betriebe bis 5 Mitarbeiter) bzw. 15.000 Euro (bis 10 Mitarbeiter) vom Bund bekommen. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern werden darüber hinaus durch das Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Noch größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sollen hingegen durch einen Rettungsschirm des Bundes gestärkt werden, damit keine Arbeitsplätze verloren gehen. Aber auch gemeinnützige wie gewerbliche soziale Dienste und Einrichtungen sollen finanziell in ihrem Bestand geschützt und von Bürokratie entlastet werden, zum Beispiel Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Widmann-Mauz begrüßt neben diesen Maßnahmen ausdrücklich die sogenannte Krankenhausentlastung. Diese sei auch für die Kliniken in der Region Neckar-Alb elementar, da wegen der Corona-Patienten planbare Leistungen wie nicht lebenswichtige Operationen und Behandlungen bei anderen Patienten verschoben werden müssten, womit den Häusern Einnahmen fehlten. „Für mich war und ist insbesondere im medizinischen Bereich ganz klar: Mehrbelastungen und Mindereinnahmen im Zuge der Corona-Pandemie müssen ausgeglichen werden“, so Widmann-Mauz. Entsprechend soll nun ein bundeseinheitlicher Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes in der derzeitigen Corona-Krise zusätzlich geschaffene bzw. vorgehaltene Intensivbett an die Kliniken ausgezahlt werden. Außerdem zahlt der Bund für persönliche Schutzausrüstung je Fall 50 Euro.

„Wir sind uns in der Bundesregierung der Sorgen der Unternehmer in unserem Land sehr bewusst. Noch nie standen wir in den letzten 70 Jahren vor einer derartigen Herausforderung. Deshalb wollen wir die Schuldenbremse zeitweise aufheben und diese wichtigen Maßnahmen zum Schutz unserer Unternehmen durch einen Nachtragshaushalt mit der Rekordausgabensumme von 156 Milliarden Euro finanzieren“, so Widmann-Mauz.

Weitere Vorhaben der Bundesregierung, die Deutscher Bundestag und Bundesrat diese Woche beschließen wollen, sind ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung sowie ein Gesetzespaket zur Abmilderung der Corona-Folgen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.

Bild: CDU/UBG – Fortlaufende Informationen auch unter: https://www.cdu.de/corona