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Wichtige Informationen – Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung

Wichtige Informationen – Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung

In den letzten Tagen hat sich unser aller Leben durch die fortschreitende Ausbreitung des Corona-Virus schlagartig verändert. Keiner kann derzeit sicher sagen, wann wir zu unserem gewohnten Alltag zurückkehren können. Doch von jedem und jeder einzelnen von uns – von unserem Zusammenhalt als Gesellschaft, der Solidarität und der Rücksicht aufeinander – hängt ab, welchen Verlauf diese Krise in unserem Land nehmen wird. Aus diesem besonderen Anlass möchte ich Sie heute über die wichtigsten Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung informieren.

Steuerliche Liquiditätshilfen

Um die Liquidität der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen zu verbessern, haben Bund und Länder steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten auf den Weg gebracht. Voraussetzung für diese Erleichterungen ist ein Antrag des Unternehmens unter Darlegung der Verhältnisse beim örtlich zuständigen Finanzamt. Alle Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2020.

  • Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Auch auf die Stundungszinsen wird i.d.R. verzichtet. Eine Stundung der Gewerbesteuer ist bei der zuständigen Gemeindezu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig.
  • Herabsetzung der Vorauszahlungen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags). Entsprechendes ist auch für die Gewerbesteuer vorgesehen.
  • Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Kontopfändungen oder Säumniszuschläge werden ausgesetzt.

Ähnliche Regelungen sollen auch für die der Zollverwaltung unterstehenden Steuern wie die Energiesteuer und Luftverkehrssteuer sowie für das Bundeszentralamt für Steuern gelten, das in seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

Ansprechpartner bei allen steuerlichen Fragen sind die jeweiligen Finanzämter vor Ort.

Informationen des Bundesfinanzministeriums:
Milliarden-Schutzschild für Deutschland
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Informationen des Landesfinanzministeriums Baden-Württemberg

Ausweitung von Unternehmenskrediten

Zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs erhalten mehr Unternehmen erleichterten Zugang zu günstigen Krediten. Einerseits werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, andererseits werden Sonderkredite auferlegt und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht.

  • Sowohl die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) sowie den ERP-Gründerkredit StartGeld bzw. Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahren) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. All diese Kredite sind über Banken und Sparkassen zu beantragen.
    Links:
    ERP-Gründerkredit Startgeld
    ERP-Gründerkredit Universell
    KfW-Unternehmerkredit
  • Der KfW-Kredit für Wachstum wird für alle Branchen geöffnet (bislang nur Innovation und Digitalisierung) und die Umsatzgrenze von 2 auf 5 Mrd. Euro erhöht.
  • Für Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung nach Einzelfallprüfung.
  • Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, können die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen nun bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen.
  • Das bislang auf strukturschwache Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet.
  • Für Unternehmen, die krisenbedingt in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit.

Ansprechpartner:

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen: 030 18615 1515

Hotline der KfW zu Hilfsprogrammen: 0800 539 9001

Wirtschaftsförderung der Landesbank Baden-Württemberg: 0711 1222345

Informationen für die Tourismusbranche über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes

Allgemeine Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Corona-Krise

Sonderseite der KfW

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Rückwirkend zum 1. März 2020 und vorerst bis zum 31. Dezember 2020 wurden die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld erleichtert und verbessert. Betroffene Unternehmen können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen.

  • Unternehmen können Kurzarbeit bereits dann beantragen, wenn 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeit zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
  • Das Kurzarbeitergeld gilt auch für Zeitarbeiter.
  • In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.
  • Für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus der Winterbeschäftigungs-Umlage, sondern auch aus Beitragsmitteln erstattet.

Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Arbeitsagenturen vor Ort.

Hotline der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber: 0800 45555 20

Hotline der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitnehmer: 0800 4 555500

Ausführliche Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Merkblatt zum Kurzarbeitergeld

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Solidaritätsfonds für Kleinstunternehmer und Selbständige

Für viele Kleinbetriebe, Künstler, Musiker und andere Selbstständige greifen die bisherigen Liquiditätshilfen des Bundes zu kurz – sie benötigen dringend direkte Unterstützung. Für die rund fünf Mio. Selbstständigen und die zahlreichen Kleinunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten in Deutschland stellt die Bundesregierung insgesamt 40 Milliarden Euro in Form eines Sondervermögens zur Verfügung. Aus diesem sogenannten Solidaritätsfonds sollen 10 Mrd. Euro als direkte Zuschüsse vergeben werden, die restlichen 30 Mrd. Euro in Form von Darlehen. Um diese Hilfe so unbürokratisch und schnell wie möglich zu organisieren, soll erst im Nachhinein geprüft werden, ob die Mittel tatsächlich benötigt wurden. Sollten Zuschüsse unberechtigterweise gewährt worden sein, sollen sie gegebenenfalls in Darlehen umgewandelt werden.

Rückholaktion für deutsche Urlauberinnen und Urlauber

Die Bundesregierung holt alle deutschen Urlauberinnen und Urlauber aus dem Ausland nach Deutschland zurück, die nicht über ihre Reiseveranstalter oder den normalen, kommerziellen Flugverkehr nach Hause zurückkehren können. Bislang (Stand 20.03.2020 vormittags) werden aus folgenden Ländern deutsche Urlauber mit von der Bundesregierung gecharterten Flugzeugen ausgeflogen: Ägypten, Marokko, Tunesien, Argentinien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Peru und Philippinen. Gegebenenfalls werden weitere Länder dazukommen, wenn dort keine kommerziellen Flugzeuge mehr Richtung Deutschland starten. Aus Aserbaidschan wurden bereits alle Deutschen ausgeflogen. Bitte beachten Sie, wenn Sie selbst oder Verwandte und Freunde von Ihnen betroffen sind, folgende Hinweise:

  • Informieren Sie sich unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ über aktuelle Hinweise zum Rückholprogramm sowie über Reisewarnungen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft sowie die für Sie zuständige Botschaft bzw. das Konsulat – die Hotlines sind im Moment jedoch schwer erreichbar. Bitte probieren Sie es immer wieder!
  • Tragen Sie sich in jedem Fall unverzüglich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ELEFAND ein, damit das Auswärtige Amt weiß, wer noch in welchem Land ist, und Sie zudem kontaktiert werden können. Auch diese Seite kann im Moment überlastet und nicht immer aufrufbar sein.
  • Das Ausfliegen von rund 150.000 Urlaubern erfordert Zeit. Bitte rechnen Sie damit, dass Sie, wenn möglich, in Ihrer Unterkunft noch weitere Tage verbringen müssen.
  • Sollte ein von Ihnen gebuchter Flug noch nicht gecancelt worden sein, seien Sie unbedingt pünktlich am Flughafen! Sollte Ihr Flug gecancelt werden, aber weitere Flüge Richtung Deutschland buchbar sein, müssen Sie auf jeden Fall umbuchen, da die Rückholaktion der Bundesregierung in diesem Fall nicht für das Land gilt, in dem Sie sich aufhalten.
  • In Ländern, in denen Ausgangssperren herrschen, halten Sie Ihr Ticket für alle Arten von Kontrollen bereit, da Sie ohne Nachweis über Ihre bevorstehende Ausreise u.U. sonst nicht zum Flughafen gelangen können.
Einladung zur 360 Grad-Diskussion mit Andreas Jung

Einladung zur 360 Grad-Diskussion mit Andreas Jung

Ob Jung oder Alt, Unternehmer oder Wissenschaftler: Kaum ein anderes Thema beschäftigt so sehr wie der Klimaschutz. Wie gestalten wir eine nachhaltige und sozialverträgliche Klimapolitik, ohne unseren wirtschaftlichen Wohlstand zu gefährden? Welchen Beitrag können moderne Technologien und Innovationen leisten? Wie werden wir unserer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen gerecht?

Gemeinsam mit dem CDU Stadtverband Tübingen lade ich Sie herzlich

am Donnerstag, 19. März 2020 um 19 Uhr in die Mensa Uhlandstraße, Uhlandstraße 30, 72072 Tübingen

zu einer offenen und lebendigen Diskussion mit interessanten Gästen ein. Dabei kommt es auch auf Ihre Meinung an: In einer 360°-Diskussion debattieren die Podiumsteilnehmer von Anfang an mit dem Publikum, aus dem Anwesende auf dem Podium Platz nehmen können. So haben auch Sie die direkte Möglichkeit, sich einzubringen.

Gerne dürfen Sie diese Veranstaltung auch in Ihren Gremien und Kreisen bekanntmachen. Ich freue mich auf Ihr Kommen!

Besuch in Mössingen

Besuch in Mössingen

Die Pausa in Mössingen ist ein einzigartiges und bemerkenswertes Kulturdenkmal in unserer Region. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass ich unserer Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters gemeinsam mit Oberbürgermeister Michael Bulander am 15. Februar 2020 die weltberühmten Stoffmuster und Drucke zeigen konnte. Die Stoffsammlung der Pausa ist die wahrscheinlich größte in Europa und dokumentiert die weltweit anerkannte Kunstfertigkeit schwäbischer Textilproduktion. Im Anschluss stand zudem der Besuch im „Atelier K“ beim Künstler Andreas Felger in Bad Sebastiansweiler auf dem Programm.

Kultusministerin Eisenmann beim traditionellen Politischer Aschermittwoch

Kultusministerin Eisenmann beim traditionellen Politischer Aschermittwoch

Ein Jahr vor der Landtagswahl kommt die CDU-Spitzenkandidatin zur baden-württembergischen Landtagswahl Dr. Susanne Eisenmann nach Bisingen in die Hohenzollernhalle. Gemeinsam mit den CDU-Verbänden Bisingen, Burladingen, Hechingen und Rangendingen lädt die Tübinger Wahlkreisabgeordnete, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein zum traditionellen

Politischen Aschermittwoch
mit
CDU-Spitzenkandidatin
Dr. Susanne Eisenmann
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport
am
Mittwoch, den 26. Februar 2020
um 19.00 Uhr (Einlass 18 Uhr)
in der Hohenzollernhalle
(Hauptstraße 15, 72406 Bisingen).

„Susanne Eisenmann ist eine kompetente und durchsetzungsstarke Spitzenpolitikerin. Ich freue mich sehr, dass sie meiner Einladung nach Bisingen gefolgt ist“, so Widmann-Mauz. Ein knappes Jahr vor der Landtagswahl können sich die Bürgerinnen und Bürger im Zollernalbkreis beim traditionellen Politstammtisch hautnah davon überzeugen, wofür Eisenmann und die CDU stehen. Dabei wird es um zukunftsweisende Themen gehen, die Baden-Württemberg in den nächsten Jahren prägen werden. Zum Beispiel die Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft durch die Digitalisierung, den Klimawandel oder durch den Fachkräftemangel, aber auch im Bildungs- und Sozialsystem. „Auch wenn die Parteien im Moment noch nicht im Wahlkampf sind – wir stecken beim Politischen Aschermittwoch schon mal das Feld ab. Denn unser Ziel ist klar: Die CDU soll 2021 wieder stärkste Kraft in Baden-Württemberg werden! Wer könnte dafür besser geeignet sein, als unsere Spitzenkandidatin, die dafür mit klarem Profil und deutlichen Worten kämpft“, ist Widmann-Mauz überzeugt.

Dr. Susanne Eisenmann ist seit 2016 Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg und war zuvor elf Jahre lang Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Sport in der Landeshauptstadt. Nach Studium und Promotion leitete sie für 14 Jahre das Büro des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und späteren Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Günther H. Oettinger.
Die Veranstaltung wird durch das Kreisverbandsenioren-Orchester Zollernalb musikalisch umrahmt. Für zünftige Bewirtung ist gesorgt.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, Foto: KD Busch

Widmann-Mauz MdB unterstützt Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Widmann-Mauz MdB unterstützt Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Im Rahmen der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu zwei Gesetzentwürfen zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland fordert die Tübinger Wahlkreisabgeordnete und Staatsministerin für Integration Annette Widmann-Mauz MdB eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende – sie unterstützt damit einen gleichlautenden Gesetzentwurf einer überfraktionellen Gruppe von Abgeordneten. Damit spricht sie sich gegen den Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz aus.
Da Staatsministerin Widmann-Mauz am Donnerstag bei einer Konferenz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris als Vertreterin der Bundesregierung spricht, konnte sie an den namentlichen Abstimmungen nicht teilnehmen. Ihre Rede zur Organspendendebatte im Deutschen Bundestag hat sie deshalb zu Protokoll gegeben (s. Anhang dieser Pressemitteilung).

„Die Organspende ist ein äußerst sensibles und gerne verdrängtes Thema. Es handelt sich um eine höchst persönliche und individuelle Entscheidung, mit deren konkreter Auseinandersetzung sich viele von uns sehr schwer tun – auch wir Bundestagsabgeordneten“, so Widmann-Mauz. In der Widerspruchslösung sieht sie einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und spricht sich daher dagegen aus: „Auch wenn mit der doppelten Widerspruchslösung niemand dazu gezwungen wird, nach seinem Tod ein Organ zu spenden, so entsteht mit der Widerspruchslösung dennoch der Zwang, eine Haltung einnehmen zu müssen, soll nicht am Ende der Staat diese für den Einzelnen vorgeben. Ich bin froh, dass in unserem Grundgesetz Grundrechte festgeschrieben sind, die die Würde des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit und seine Freiheit und Selbstbestimmung besonders schützen.“

„Für mich, die ich selbst einen Organspendeausweis bei mir trage, ist die positive Entscheidung für eine Organspende ein Akt der selbstbestimmten Nächstenliebe, der ohne Vorbedingung und ohne Erwartung von Dankbarkeit gegeben wird“, erklärt Widmann-Mauz ihre Unterstützung für die Entscheidungslösung. „Es ist allerdings unsere staatliche Aufgabe, die Sensibilität und Bereitschaft der Menschen zu erhöhen, über eine Organspende nachzudenken – zum Beispiel immer dann, wenn Ausweispapiere aktualisiert werden müssen. Dadurch würde niemand gedrängt oder sogar festgelegt, aber die Befassung mit dieser wichtigen Frage angeregt und eine Spendenbereitschaft regelmäßig nachgefragt.“

Widmann-Mauz betont zudem, dass eine Widerspruchslösung nicht zwangsläufig zu mehr Organspenden bzw. zu mehr Transplantationen führe – das zeige allein der Blick ins europäische Ausland. Sie verweist zudem darauf, dass sich mehr Spenden schon allein dadurch erreichen ließen, wenn die Voraussetzungen in den Kliniken für mögliche Organentnahmen, wie mehr qualifiziertes Personal und bessere organisatorische Abläufe, auch tatsächlich gegeben wären. Das vom Deutschen Bundestag erst im April letzten Jahres beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes leiste dazu einen wesentlichen Beitrag.

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat sich in einer namentlichen Abstimmung am Donnerstagmorgen gegen eine doppelte Widerspruchslösung ausgesprochen, die vorsieht, dass jeder erwachsene Bürger automatisch möglicher Organspender ist, es sei denn, er widerspricht.
Die Entscheidungslösung sieht hingegen eine Weiterentwicklung der bestehenden Rechtslage vor: Bürger sollen nun bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen und anderen Behördengängen um eine Entscheidung zur Organspende gebeten werden. Der Gesetzentwurf wurde in einer weiteren namentlichen Abstimmung angenommen.

Tannenduft im Kanzleramt – Rottenburger Weihnachtsbaum feierlich an Bundeskanzlerin übergeben

Tannenduft im Kanzleramt – Rottenburger Weihnachtsbaum feierlich an Bundeskanzlerin übergeben

Neun Meter hoch und rund dreißig Jahre alt ist die stattliche Weißtanne aus dem Rammert, die am Donnerstag von Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, Oberbürgermeister Stephan Neher und einer Abordnung des örtlichen THWs offiziell an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übergeben wurde. Widmann-Mauz: „In Deutschland begehen um die 25 Millionen Menschen das Weihnachtsfest mit einem Christbaum und auch das Bundeskanzleramt läutet mit drei geschmückten Tannen die Adventszeit ein. Ich freue mich sehr, dass einer der diesjährigen Weihnachtsbäume von der Stadt Rottenburg gespendet wurde und danke neben Oberbürgermeister Stephan Neher auch ganz herzlich den ehrenamtlichen THWlern aus Horb und Rottenburg und ihrem Vorsitzenden Herrn Hahn sowie den beteiligten Förstern Herrn Köberle und Herrn Truffner, die die Tanne fachmännisch nach Berlin begleitet haben.“ Die mit goldenen Kugeln geschmückte Weißtanne aus dem Rottenburger Stadtwald steht an der Südtreppe im Foyer des Bundeskanzleramtes und damit in dem Bereich, in dem die Bundeskanzlerin internationale Staatsgäste und Delegationen empfängt. „Die Königin der Wälder“ wie der Baum des Jahres 2004 umgangssprachlich auch genannt wird, machte bei der Bundeskanzlerin sichtlich Eindruck.
„Dass die Stadt Rottenburg einen Weihnachtsbaum für den Regierungssitz unseres Landes stellen darf, freut mich natürlich sehr. Neben der Tatsache, dass der Baum ein echtes Prachtstück ist, sehe ich die Übergabe auch als außergewöhnlichen Anlass, unsere Heimatregion an prominenter Stelle zu präsentieren“, so Stephan Neher. Seit fast zwanzig Jahren stellen der Verband der Deutschen Waldbesitzer, der Chef des Bundeskanzleramtes und die Staatsministerin für Integration je einen Weihnachtsbaum für das Bundeskanzleramt. Angesichts von Klimawandel und erhöhten Waldschäden legt Widmann-Mauz großen Wert auf eine möglichst CO2-neutrale Lösung. „Da der Wahlkreis Tübingen geografisch nicht vor den Toren Berlins liegt, war für mich besonders wichtig, dass das Fällen der Tanne und der Transport durch Nachpflanzungen kompensiert werden. Deshalb werde ich im Frühjahr 2020 eine entsprechende Anzahl neuer Bäume im Rottenburger Stadtwald pflanzen. Ich denke, das ist ein sinnvoller ökologischer Kompromiss.“
Bild: Reinaldo Coddou H.

Bundeskabinett erhöht GVFG-Mittel – mehr Zuschüsse für die Regionalstadtbahn

Bundeskabinett erhöht GVFG-Mittel – mehr Zuschüsse für die Regionalstadtbahn

Am 6. November 2019 ebnete das Bundeskabinett den Weg für eine Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm werden die sogenannten GVFG-Mittel im Jahr 2025 auf zwei Mrd. Euro verdoppelt. Ab dem Jahr 2026 soll dieser Betrag dann um 1,8 Prozent jährlich steigen. Für Staatsministerin Annette Widmann-Mauz geht vom Kabinettbeschluss vor allem ein wichtiges Signal für die Regionalstadtbahn Neckar-Alb aus: „Der Gesetzentwurf zeigt einmal mehr, dass der Bund Klimaschutz und die Modernisierung des Öffentlichen Nahverkehrs wirkungsvoll miteinander verknüpft. Für die Regionalstadtbahn als wichtigstes Infrastrukturprojekt im Wahlkreis Tübingen bringt dies ganz konkrete Vorteile, da wir unter anderem für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sorgen“, erklärt Widmann-Mauz in einer Pressemitteilung. Zugleich übernimmt der Bund nun einen größeren Kostenanteil an den mit den Ländern gemeinsam geförderten Projekten und erstattet auch Planungskosten.

MdB trifft THW

MdB trifft THW

Bei der Veranstaltung „MdB trifft THW“ am 24. September 2019 in Berlin war das Technische Hilfswerk (THW)  zu Gast im Deutschen Bundestag. Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB traf dort u. a. den Landesbeauftragten von Baden-Württemberg, Dietmar Löffler und viele engagierte THWler vom THW Rottenburg sowie vom THW Ofterdingen.
©THW

Eberhard Karls Universität Tübingen erneut Exzellenzuniversität „Von Exzellenztitel profitiert gesamte Region“

Eberhard Karls Universität Tübingen erneut Exzellenzuniversität „Von Exzellenztitel profitiert gesamte Region“

Anlässlich der heutigen Entscheidung, dass die Eberhard Karls Universität Tübingen auch in den kommenden Jahren Exzellenzuniversität bleiben wird, erklärt die Tübinger Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin für Integration, Annette Widmann-Mauz:

„Herzlichen Glückwunsch an unsere Tübinger Universität! Ich begrüße es sehr, dass die Eberhard Karls Universität nun das zweite Mal in Folge den begehrten Titel Eliteuniversität führen darf. Damit wird die herausragende Forschung der Wissenschaftler in Tübingen angemessen gewürdigt und unterstützt. Zugleich wird unser Hochschulstandort gestärkt und das nationale wie internationale Renommee der Uni ausgebaut.“

Mit der Exzellenzstrategie sollen deutsche Universitäten im internationalen Vergleich noch besser und wettbewerbsfähiger werden. Dass die gesamte Universitätslandschaft von den Eliteuniversitäten profitiert, hat die Evaluation der bisherigen Exzellenzinitiative laut Bundesministerium für Bildung und Forschung bestätigt.
„Man darf darüber hinaus aber auch nicht vergessen, dass durch Spitzenforschung die Unternehmen in unserer Region von gut ausgebildeten Fachkräften und von innovativen Ideen profitieren“, so Widmann-Mauz weiter.

Die Universität Tübingen war bereits 2012 im Rahmen der dritten Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen als Exzellenzuniversität ausgezeichnet worden. Bei der nun folgenden Exzellenzstrategie, die abermals auf sieben Jahre ausgelegt ist, werden jährlich 148 Millionen an Fördergeldern unter den 11 Exzellenzuniversitäten aufgeteilt. Seit 1. Januar 2019 werden in Tübingen zudem drei Exzellenzcluster gefördert – die Entscheidung dazu fiel im September 2018.

Europäischer Hochschulverbund CIVIS erhält Förderung durch EU-Kommission

Europäischer Hochschulverbund CIVIS erhält Förderung durch EU-Kommission

Der europäische Hochschulverbund „CIVIS – a European civic university alliance“, zu dem die Eberhard Karls Universität Tübingen im Verbund mit weiteren sieben europäischen Universitäten gehört, setzte sich im Wettbewerb der Europäischen Kommission durch und erhält als „Europäische Hochschule“ in den kommenden drei Jahren eine Förderung in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro. Dazu erklärt die Tübinger Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin für Integration, Annette Widmann-Mauz: „Die Universität Tübingen ist zweifellos schon lange ein wichtiger Teil des europäischen Bildungsraumes. Es freut mich daher sehr, dass sie als Teil einer Europäischen Hochschule nun auch durch die EU-Kommission finanziell gefördert wird. Damit werden die Kooperationen unserer Universität mit anderen europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die vorbildhaft für die europäische Freizügigkeit in der Bildung und Forschung sind, gewürdigt und unterstützt.“

Weitere Partner von CIVIS sind neben Tübingen die Université libre de Bruxelles (Belgien), die Aix-Marseille Université (Frankreich), die Nationale und Kapodistrische Universität Athen (Griechenland), die Universität Bukarest (Rumänien), die Université Libre de Bruxelles (Belgien), die Universidad Autonoma de Madrid (Spanien), die Sapienza Università di Roma (Italien) sowie die Stockholms universitet (Schweden). Gemeinsam wollen die CIVIS-Hochschulen den internationalen Studierendenaustausch, die europäische Zivilgesellschaft sowie die Kooperation mit Afrika und dem Nahen Osten voranbringen – CIVIS sieht sich als Mittler zwischen Europa, dem Mittelmeerraum und Afrika und will sich dort langfristig engagieren. Der Hochschulverbund, der nach dem Statut einer Europäischen Universität gegründet wurde, die die Kriterien des Erasmus+-Aufrufs der Europäischen Kommission erfüllt, wird rund 384.000 Studierende und 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammenbringen.

In den insgesamt 17 am Mittwoch ausgewählten Europäischen Hochschulnetzwerken sind neben Tübingen weitere 14 deutsche Hochschulen beteiligt. Jedem Hochschulverbund sollen jeweils bis zu fünf Millionen Euro für eine dreijährige Förderung bereitgestellt werden – für die 17 Hochschulnetzwerke mit ihren 114 Hochschulen aus 24 EU-Mitgliedsstaaten werden somit insgesamt bis zu 85 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt. Eine zweite Benennungsrunde für weitere Hochschulnetzwerke soll im Oktober erfolgen. Durch diese Netzwerke soll nicht nur der europäische Hochschul- und Forschungsraum gestärkt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Vergleich gesteigert werden.